AEVO-Prüfung üben: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Grundlagen
- Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit, Pausen, Berufsschule, Urlaub
- 10 Fragen
- 12 Minuten
Zehn Fragen zu den Schutzregeln für Auszubildende unter 18 Jahren. Tipp: Prüfe in jeder Fallfrage zuerst das Alter, denn nur für Minderjährige gilt das JArbSchG.
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Frage 1
Für welche Auszubildenden gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Richtige Antwort: D
Das JArbSchG schützt Kinder und Jugendliche; Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz.
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Frage 2
Wie lange dürfen Jugendliche nach dem JArbSchG grundsätzlich höchstens arbeiten?
Richtige Antwort: C
§ 8 JArbSchG begrenzt die Arbeitszeit auf 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Nur wenn an einzelnen Tagen kürzer gearbeitet wird, sind an anderen Tagen bis zu 8,5 Stunden erlaubt.
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Frage 3
Ein 17-jähriger Auszubildender arbeitet 7 Stunden am Tag. Wie lang müssen seine Ruhepausen insgesamt mindestens sein?
Richtige Antwort: B
Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit stehen Jugendlichen 60 Minuten Pause zu, bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden 30 Minuten. Eine Stufe mit 45 Minuten gibt es im JArbSchG nicht.
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Frage 4
Ab welcher Dauer gilt eine Arbeitsunterbrechung nach dem JArbSchG als Ruhepause?
Richtige Antwort: A
Als Ruhepause zählt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten. Kürzere Unterbrechungen werden nicht auf die vorgeschriebenen Pausen angerechnet.
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Frage 5
In welchem Zeitraum dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden (Nachtruhe)?
Richtige Antwort: D
§ 14 JArbSchG schreibt grundsätzlich Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr vor. Für über 16-Jährige gibt es Ausnahmen in bestimmten Branchen, etwa in Gaststätten oder Bäckereien.
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Frage 6
Wie lange muss die ununterbrochene Freizeit eines Jugendlichen nach Ende der täglichen Arbeitszeit mindestens sein?
Richtige Antwort: B
Nach § 13 JArbSchG dürfen Jugendliche erst nach mindestens 12 Stunden Freizeit wieder beschäftigt werden. Die 11 Stunden Ruhezeit gelten für Erwachsene nach dem Arbeitszeitgesetz.
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Frage 7
Eine Auszubildende ist zu Beginn des Kalenderjahres 16 Jahre alt. Wie viele Werktage Urlaub stehen ihr in diesem Jahr mindestens zu?
Richtige Antwort: C
Entscheidend ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres: Wer noch nicht 17 ist, bekommt mindestens 27 Werktage. 30 Werktage gelten für unter 16-Jährige, 25 für unter 18-Jährige.
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Frage 8
Ein 16-Jähriger hat dienstags sechs Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in der Berufsschule; es ist sein einziger Berufsschultag der Woche. Was gilt für den Rest des Dienstags?
Richtige Antwort: A
An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten darf ein Jugendlicher einmal pro Woche nicht mehr beschäftigt werden. Der Tag wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.
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Frage 9
Die Berufsschule beginnt um 8:00 Uhr. Darf eine 17-jährige Auszubildende vorher von 6:30 bis 7:30 Uhr im Betrieb arbeiten?
Richtige Antwort: C
§ 9 Abs. 1 JArbSchG verbietet, Jugendliche vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht zu beschäftigen. Eine Zustimmung der Eltern ändert daran nichts.
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Frage 10
Ein Betrieb möchte einen 15-Jährigen als Auszubildenden beschäftigen. Was muss vor Beginn der Ausbildung vorliegen?
Richtige Antwort: B
Nach § 32 JArbSchG darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate untersucht wurde und darüber eine Bescheinigung vorliegt. Nach einem Jahr folgt die erste Nachuntersuchung.
Leer gelassene Fragen zählen nicht als falsch.