AEVO-Prüfung üben: Eignung von Betrieb und Ausbildern (Handlungsfeld 1)
- Handlungsfeld 1: Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
- 10 Fragen
- 12 Minuten
Zehn Fragen dazu, wer ausbilden darf und welche Voraussetzungen ein Betrieb erfüllen muss. Tipp: Halte „Ausbildender“ (Vertragspartner) und „Ausbilder“ (führt die Ausbildung durch) sauber auseinander.
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Frage 1
Wer ist nach dem Berufsbildungsgesetz insbesondere persönlich nicht geeignet, Auszubildende einzustellen oder auszubilden?
Richtige Antwort: C
§ 29 BBiG nennt als Beispiel für fehlende persönliche Eignung, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt bzw. schwer gegen das BBiG verstoßen hat. Eine Meisterprüfung betrifft höchstens die fachliche Eignung.
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Frage 2
Was umfasst die fachliche Eignung eines Ausbilders nach § 30 BBiG?
Richtige Antwort: A
Fachlich geeignet ist, wer das berufliche Können und zusätzlich das berufs- und arbeitspädagogische Können besitzt; Letzteres wird meist mit der AEVO-Prüfung nachgewiesen. Fachwissen allein reicht also nicht.
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Frage 3
Der Inhaber eines Elektrobetriebs ist persönlich geeignet, aber nicht fachlich. Darf in seinem Betrieb ausgebildet werden?
Richtige Antwort: D
Nach § 28 Abs. 2 BBiG darf ein Ausbildender, der selbst nicht fachlich geeignet ist, nur einstellen, wenn er einen geeigneten Ausbilder bestellt. Persönlich geeignet muss der Ausbildende in jedem Fall selbst sein.
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Frage 4
In einem Großhandel helfen erfahrene Fachkräfte in ihren Abteilungen bei der Ausbildung mit, ohne selbst Ausbilder zu sein. Wie werden sie üblicherweise genannt?
Richtige Antwort: B
Ausbildungsbeauftragte wirken nach § 28 Abs. 3 BBiG unter der Verantwortung des Ausbilders mit; sie brauchen keine AEVO-Prüfung, müssen aber persönlich geeignet sein und das nötige Fachkönnen haben. Ausbildungsberater sind Beschäftigte der Kammer.
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Frage 5
Eine kleine Tischlerei kann einen Teil der vorgeschriebenen Inhalte nicht selbst vermitteln, weil ihr bestimmte Maschinen fehlen. Was ist eine zulässige Lösung?
Richtige Antwort: B
Eine Ausbildungsstätte gilt auch dann als geeignet, wenn fehlende Inhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden (§ 27 Abs. 2 BBiG), etwa bei einem Partnerbetrieb oder in überbetrieblichen Lehrgängen.
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Frage 6
Die zuständige Stelle stellt in einem Betrieb Mängel bei der Eignung fest, die sich beheben lassen und die Auszubildenden nicht gefährden. Was tut sie zuerst?
Richtige Antwort: D
Nach § 32 Abs. 2 BBiG fordert die zuständige Stelle bei behebbaren Mängeln, die keine Gefährdung darstellen, zur Beseitigung innerhalb einer gesetzten Frist auf. Erst wenn das nicht geschieht, wird die Landesbehörde eingeschaltet.
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Frage 7
Wer kann einem Betrieb das Einstellen und Ausbilden von Auszubildenden untersagen?
Richtige Antwort: A
Das Verbot spricht nach § 33 BBiG die nach Landesrecht zuständige Behörde aus, in der Regel auf Mitteilung der zuständigen Stelle. Betriebsrat und Berufsschule haben diese Befugnis nicht.
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Frage 8
Ein Unternehmen mit Betriebsrat will einen Mitarbeiter zum Ausbilder bestellen, der Auszubildende immer wieder herabsetzend behandelt. Welches Recht hat der Betriebsrat?
Richtige Antwort: C
Nach § 98 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat der Bestellung widersprechen oder die Abberufung verlangen, wenn der Ausbilder nicht geeignet ist oder seine Aufgaben vernachlässigt. Bestellt wird der Ausbilder aber vom Arbeitgeber.
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Frage 9
In wie viele Handlungsfelder gliedert die Ausbilder-Eignungsverordnung die berufs- und arbeitspädagogische Eignung?
Richtige Antwort: D
Die vier Handlungsfelder sind: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, Ausbildung durchführen, Ausbildung abschließen.
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Frage 10
Eine Tischlermeisterin hat die Meisterprüfung im Handwerk vollständig bestanden. Muss sie für die Ausbildung zusätzlich die AEVO-Prüfung ablegen?
Richtige Antwort: A
Teil IV der Meisterprüfung im Handwerk prüft die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Wer die Meisterprüfung bestanden hat, gilt deshalb als berufs- und arbeitspädagogisch geeignet.
Leer gelassene Fragen zählen nicht als falsch.