AEVO Ausbildereignung

AEVO-Prüfung üben: Eignung von Betrieb und Ausbildern (Handlungsfeld 1)

  • Handlungsfeld 1: Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
  • 10 Fragen
  • 12 Minuten

Zehn Fragen dazu, wer ausbilden darf und welche Voraussetzungen ein Betrieb erfüllen muss. Tipp: Halte „Ausbildender“ (Vertragspartner) und „Ausbilder“ (führt die Ausbildung durch) sauber auseinander.

Tippe auf eine Antwort, um sie zu markieren. Du kannst sie ändern oder dieselbe Antwort noch einmal antippen, um die Frage leer zu lassen. Wenn du den Test beendest, siehst du die richtigen Antworten und Erklärungen.Tippe auf eine Antwort; tippst du sie noch einmal an, bleibt die Frage leer.

  1. Frage 1

    Wer ist nach dem Berufsbildungsgesetz insbesondere persönlich nicht geeignet, Auszubildende einzustellen oder auszubilden?

  2. Frage 2

    Was umfasst die fachliche Eignung eines Ausbilders nach § 30 BBiG?

  3. Frage 3

    Der Inhaber eines Elektrobetriebs ist persönlich geeignet, aber nicht fachlich. Darf in seinem Betrieb ausgebildet werden?

  4. Frage 4

    In einem Großhandel helfen erfahrene Fachkräfte in ihren Abteilungen bei der Ausbildung mit, ohne selbst Ausbilder zu sein. Wie werden sie üblicherweise genannt?

  5. Frage 5

    Eine kleine Tischlerei kann einen Teil der vorgeschriebenen Inhalte nicht selbst vermitteln, weil ihr bestimmte Maschinen fehlen. Was ist eine zulässige Lösung?

  6. Frage 6

    Die zuständige Stelle stellt in einem Betrieb Mängel bei der Eignung fest, die sich beheben lassen und die Auszubildenden nicht gefährden. Was tut sie zuerst?

  7. Frage 7

    Wer kann einem Betrieb das Einstellen und Ausbilden von Auszubildenden untersagen?

  8. Frage 8

    Ein Unternehmen mit Betriebsrat will einen Mitarbeiter zum Ausbilder bestellen, der Auszubildende immer wieder herabsetzend behandelt. Welches Recht hat der Betriebsrat?

  9. Frage 9

    In wie viele Handlungsfelder gliedert die Ausbilder-Eignungsverordnung die berufs- und arbeitspädagogische Eignung?

  10. Frage 10

    Eine Tischlermeisterin hat die Meisterprüfung im Handwerk vollständig bestanden. Muss sie für die Ausbildung zusätzlich die AEVO-Prüfung ablegen?

Leer gelassene Fragen zählen nicht als falsch.

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