AEVO-Prüfung üben: Prüfungen und Prüfungsvorbereitung (Handlungsfeld 4)
- Handlungsfeld 4: Zwischenprüfung, Abschlussprüfung, Prüfungsvorbereitung
- 10 Fragen
- 12 Minuten
Zehn Fragen rund um Zwischen- und Abschlussprüfung. Tipp: Merke dir die Zulassungsvoraussetzungen als Liste, sie kommen in Fallfragen häufig vor.
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Frage 1
Welche Voraussetzung gehört zur Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 43 BBiG?
Richtige Antwort: C
Für die Zulassung genügt es, an der Zwischenprüfung teilgenommen zu haben; ein bestimmtes Ergebnis ist nicht nötig. Dazu kommen die zurückgelegte Ausbildungszeit, der geführte Ausbildungsnachweis und die Eintragung des Vertrags.
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Frage 2
Wozu dient die Zwischenprüfung (bei nicht gestreckter Abschlussprüfung)?
Richtige Antwort: D
Die Zwischenprüfung zeigt Betrieb und Auszubildendem, wo noch Lücken sind. Sie kann nicht „durchgefallen“ werden und fließt nicht in das Abschlussergebnis ein.
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Frage 3
Was kennzeichnet die gestreckte Abschlussprüfung?
Richtige Antwort: A
Bei der gestreckten Abschlussprüfung ersetzt Teil 1 die Zwischenprüfung und geht mit einer in der Ausbildungsordnung festgelegten Gewichtung in das Ergebnis ein. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung.
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Frage 4
Eine Auszubildende zeigt in Betrieb und Berufsschule sehr gute Leistungen. Wann kann sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden?
Richtige Antwort: B
Nach § 45 Abs. 1 BBiG ist eine vorzeitige Zulassung möglich, wenn die Leistungen dies rechtfertigen. Die zuständige Stelle hört dazu den Ausbildenden und die Berufsschule an.
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Frage 5
Wie ist ein Prüfungsausschuss für die Abschlussprüfung nach § 40 BBiG zusammengesetzt?
Richtige Antwort: B
Der Ausschuss hat mindestens drei Mitglieder: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragte in gleicher Zahl und mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule. So fließen Praxis und Schule in die Bewertung ein.
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Frage 6
Wie oft darf eine nicht bestandene Abschlussprüfung wiederholt werden?
Richtige Antwort: C
Nach § 37 Abs. 1 BBiG kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Insgesamt gibt es also drei Versuche.
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Frage 7
Ein Auszubildender besteht die Abschlussprüfung kurz vor Ende der Ausbildungszeit nicht. Was gilt, wenn er es verlangt?
Richtige Antwort: A
§ 21 Abs. 3 BBiG gibt dem Auszubildenden einen Anspruch auf Verlängerung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Der Betrieb kann das nicht ablehnen.
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Frage 8
Eine Auszubildende besteht ihre Abschlussprüfung drei Wochen vor dem vertraglichen Ende der Ausbildung. Wann endet das Ausbildungsverhältnis?
Richtige Antwort: D
Nach § 21 Abs. 2 BBiG endet die Ausbildung bei vorherigem Bestehen mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Ab dann ist sie keine Auszubildende mehr.
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Frage 9
Wie bereitest du eine Auszubildende sinnvoll auf die praktische Abschlussprüfung vor?
Richtige Antwort: D
Eine simulierte Prüfung zeigt Lücken und gibt Sicherheit im Ablauf, die gemeinsame Auswertung macht daraus einen Lernschritt. Neue Inhalte erst unmittelbar vor der Prüfung einzuführen, überfordert eher.
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Frage 10
Ein Auszubildender mit guten Leistungen hat starke Prüfungsangst. Was hilft ihm am ehesten?
Richtige Antwort: A
Angst sinkt, wenn die Situation bekannt und berechenbar wird. Wer den Ablauf kennt und ihn geübt hat, kann sein Können in der Prüfung eher zeigen.
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