Sachkundeprüfung § 34a üben: Strafverfahrensrecht und Festnahme nach § 127 StPO
- Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO, Anzeige, Zeugen
- 10 Fragen
- 13 Minuten
Zehn Fragen zum Festnahmerecht für jedermann und zum Ablauf eines Strafverfahrens. Tipp: Prüfe bei § 127 StPO immer zwei Stufen: frische Tat und dann Fluchtverdacht oder unklare Identität.
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Frage 1
Wer darf nach § 127 Abs. 1 StPO eine Person vorläufig festnehmen?
Richtige Antwort: D
§ 127 Abs. 1 StPO ist ein Jedermannsrecht. Sicherheitsmitarbeiter haben dabei keine weitergehenden Rechte als andere Bürger.
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Frage 2
Ein Ladendieb wird auf frischer Tat ertappt. Er zeigt sofort seinen gültigen Personalausweis, der Detektiv kennt ihn als Anwohner, und er macht keine Anstalten zu fliehen. Darf der Detektiv ihn nach § 127 Abs. 1 StPO festnehmen?
Richtige Antwort: C
Die frische Tat allein reicht nicht. Zusätzlich muss der Täter fluchtverdächtig sein oder seine Identität darf nicht sofort feststellbar sein. Ladendiebstahl ist sehr wohl eine Straftat.
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Frage 3
Wann ist ein Täter „auf frischer Tat betroffen“?
Richtige Antwort: B
Frisch ist die Tat nur, solange ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht. Wer erst später auf einem Video erkannt wird, kann nicht mehr nach § 127 Abs. 1 StPO festgenommen werden.
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Frage 4
Ein Besucher parkt verbotswidrig auf der Feuerwehrzufahrt. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Darf ein Sicherheitsmitarbeiter ihn deshalb nach § 127 Abs. 1 StPO festnehmen?
Richtige Antwort: A
§ 127 StPO setzt eine Straftat voraus. Für Ordnungswidrigkeiten schließt § 46 Abs. 3 OWiG die vorläufige Festnahme ausdrücklich aus. Einsperren wäre Freiheitsberaubung.
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Frage 5
Welche Mittel darf ein Sicherheitsmitarbeiter bei einer Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO einsetzen?
Richtige Antwort: D
Erlaubt ist nur, was zur Festnahme erforderlich und verhältnismäßig ist, etwa Festhalten. Schüsse auf einen Fliehenden oder Gewalt als Strafe deckt § 127 StPO nicht.
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Frage 6
Was muss nach einer vorläufigen Festnahme durch einen Sicherheitsmitarbeiter geschehen?
Richtige Antwort: A
Die Festnahme dient nur dazu, den Täter der Strafverfolgung zu übergeben. Deshalb ist sofort die Polizei zu rufen. Jede unnötige Verzögerung kann Freiheitsberaubung sein.
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Frage 7
Darf ein Sicherheitsmitarbeiter die Taschen eines nach § 127 StPO Festgenommenen durchsuchen, um dessen Ausweis zu finden?
Richtige Antwort: C
§ 127 Abs. 1 StPO erlaubt nur das Festnehmen, keine Durchsuchung zur Identitätsfeststellung. Der Auftraggeber kann ein Recht, das er selbst nicht hat, auch nicht übertragen.
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Frage 8
Bei welchen Stellen kann eine Strafanzeige erstattet werden?
Richtige Antwort: B
Nach § 158 StPO kann eine Anzeige bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgerichten mündlich oder schriftlich erstattet werden.
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Frage 9
Wer leitet in Deutschland das strafrechtliche Ermittlungsverfahren?
Richtige Antwort: B
Die Staatsanwaltschaft ist „Herrin des Ermittlungsverfahrens“, die Polizei ermittelt in ihrem Auftrag. Das Gericht entscheidet erst nach der Anklage.
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Frage 10
Ein Sicherheitsmitarbeiter wird als Zeuge zu einer Hauptverhandlung geladen. Was gilt?
Richtige Antwort: D
Zeugen sind zum Erscheinen und zur wahren Aussage verpflichtet. Eine Aussagegenehmigung brauchen nur Angehörige des öffentlichen Dienstes, nicht Beschäftigte privater Firmen.
Leer gelassene Fragen zählen nicht als falsch.