Sachkundeprüfung § 34a üben: Strafverfahrensrecht und Festnahme nach § 127 StPO

  • Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO, Anzeige, Zeugen
  • 10 Fragen
  • 13 Minuten

Zehn Fragen zum Festnahmerecht für jedermann und zum Ablauf eines Strafverfahrens. Tipp: Prüfe bei § 127 StPO immer zwei Stufen: frische Tat und dann Fluchtverdacht oder unklare Identität.

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  1. Frage 1

    Wer darf nach § 127 Abs. 1 StPO eine Person vorläufig festnehmen?

  2. Frage 2

    Ein Ladendieb wird auf frischer Tat ertappt. Er zeigt sofort seinen gültigen Personalausweis, der Detektiv kennt ihn als Anwohner, und er macht keine Anstalten zu fliehen. Darf der Detektiv ihn nach § 127 Abs. 1 StPO festnehmen?

  3. Frage 3

    Wann ist ein Täter „auf frischer Tat betroffen“?

  4. Frage 4

    Ein Besucher parkt verbotswidrig auf der Feuerwehrzufahrt. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Darf ein Sicherheitsmitarbeiter ihn deshalb nach § 127 Abs. 1 StPO festnehmen?

  5. Frage 5

    Welche Mittel darf ein Sicherheitsmitarbeiter bei einer Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO einsetzen?

  6. Frage 6

    Was muss nach einer vorläufigen Festnahme durch einen Sicherheitsmitarbeiter geschehen?

  7. Frage 7

    Darf ein Sicherheitsmitarbeiter die Taschen eines nach § 127 StPO Festgenommenen durchsuchen, um dessen Ausweis zu finden?

  8. Frage 8

    Bei welchen Stellen kann eine Strafanzeige erstattet werden?

  9. Frage 9

    Wer leitet in Deutschland das strafrechtliche Ermittlungsverfahren?

  10. Frage 10

    Ein Sicherheitsmitarbeiter wird als Zeuge zu einer Hauptverhandlung geladen. Was gilt?

Leer gelassene Fragen zählen nicht als falsch.

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