Sachkundeprüfung § 34a üben: Bürgerliches Recht (Notwehr, Notstand, Selbsthilfe)
- Notwehr, Notstand, Selbsthilfe, Besitz und Schadensersatz
- 10 Fragen
- 14 Minuten
Zehn Fälle zu den Jedermannsrechten des BGB und zur Haftung. Tipp: Beim Notstand entscheidet die Frage, ob die Gefahr von der Sache ausgeht, die du beschädigst (§ 228), oder nicht (§ 904).
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Frage 1
Was setzt Notwehr nach § 227 BGB voraus?
Richtige Antwort: A
Notwehr ist nur gegen einen Angriff erlaubt, der gerade stattfindet oder unmittelbar bevorsteht und rechtswidrig ist. Ist der Angriff vorbei, wäre Gegengewalt Rache, keine Verteidigung.
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Frage 2
Ein freilaufender Hund greift einen Wachmann an, ohne dass ihn jemand hetzt. Der Wachmann wehrt ihn mit einem Stock ab und verletzt ihn. Welche Vorschrift rechtfertigt das?
Richtige Antwort: C
Die Gefahr geht vom Tier selbst aus, und Tiere werden hier wie Sachen behandelt. Notwehr setzt den Angriff eines Menschen voraus; hätte der Halter den Hund gehetzt, wäre es Notwehr gegen den Halter.
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Frage 3
Am Wachobjekt brennt es. Ein Wachmann schlägt die Scheibe einer fremden Gartenhütte ein, um den dort hängenden Feuerlöscher zu holen. Welche Vorschrift des BGB rechtfertigt das?
Richtige Antwort: D
Die beschädigte Hütte ist nicht die Quelle der Gefahr, sie wird nur zur Abwehr benutzt. Das ist aggressiver Notstand nach § 904 BGB. § 228 gilt nur, wenn die Gefahr von der beschädigten Sache selbst ausgeht.
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Frage 4
Im Fall der eingeschlagenen Gartenhütte: Welche Folge hat § 904 BGB für den Eigentümer der Hütte?
Richtige Antwort: B
Der Eigentümer muss den Eingriff dulden, bekommt aber nach § 904 Satz 2 BGB Schadensersatz. Eine strafbare Sachbeschädigung liegt nicht vor, weil die Handlung gerechtfertigt ist.
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Frage 5
Unter welcher Voraussetzung ist Selbsthilfe nach § 229 BGB erlaubt?
Richtige Antwort: D
Selbsthilfe ist nur ein Notbehelf: Polizei oder Gericht können nicht rechtzeitig helfen, und ohne sofortiges Handeln wäre der Anspruch verloren oder wesentlich erschwert. Bequemlichkeit reicht nicht.
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Frage 6
Jemand wurde im Rahmen der Selbsthilfe nach § 229 BGB festgenommen. Was schreibt § 230 BGB vor, wenn er nicht wieder freigelassen wird?
Richtige Antwort: C
Nach § 230 Abs. 3 BGB ist beim Amtsgericht der persönliche Sicherheitsarrest zu beantragen und der Festgenommene unverzüglich vorzuführen. Festhalten bis zur Zahlung wäre Freiheitsberaubung.
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Frage 7
Ein Wachmann glaubt irrtümlich, die Voraussetzungen der Selbsthilfe lägen vor, und nimmt einem Besucher eine Sache weg. Was gilt nach § 231 BGB?
Richtige Antwort: B
§ 231 BGB regelt eine Haftung ohne Verschulden: Wer sich bei der Selbsthilfe irrt, trägt das Risiko. Guter Glaube schützt hier nicht vor Schadensersatz.
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Frage 8
Ein Mieter wohnt in einer Wohnung, die dem Vermieter gehört. Was ist richtig?
Richtige Antwort: A
Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft (§ 854 BGB), Eigentum die rechtliche Herrschaft (§ 903 BGB). Durch die Miete erhält der Mieter den Besitz, das Eigentum bleibt beim Vermieter.
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Frage 9
Ein Ladendieb steckt Ware ein und läuft zum Ausgang. Der Ladeninhaber holt ihn auf frischer Tat ein und nimmt ihm die Ware mit Gewalt wieder ab. Wie heißt dieses Recht des Besitzers nach § 859 Abs. 2 BGB?
Richtige Antwort: D
Besitzkehr ist das Recht, eine weggenommene bewegliche Sache dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter wieder abzunehmen. Besitzwehr nach § 859 Abs. 1 ist die Abwehr, solange die Wegnahme noch nicht gelungen ist.
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Frage 10
Ein Wachmann beschädigt bei einer Taschenkontrolle fahrlässig das Handy eines Besuchers. Nach welcher Vorschrift muss er grundsätzlich Schadensersatz leisten?
Richtige Antwort: C
§ 823 Abs. 1 BGB verpflichtet zum Schadensersatz, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt. § 904 und § 229 rechtfertigen Eingriffe, § 127 StPO regelt die Festnahme.
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