Sachkundeprüfung § 34a üben: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • Grundrechte, Gewaltmonopol, Gefahr und Verhältnismäßigkeit
  • 10 Fragen
  • 13 Minuten

Zehn Fragen zu Gewaltmonopol, Grundrechten, Gefahrenbegriff und Verhältnismäßigkeit. Tipp: Merke dir, dass Sicherheitsmitarbeiter keine Polizeibefugnisse haben, sondern nur Jedermannsrechte und übertragene Rechte.

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  1. Frage 1

    Welche Befugnisse hat ein Mitarbeiter eines privaten Bewachungsunternehmens grundsätzlich?

  2. Frage 2

    Was versteht man unter dem Gewaltmonopol des Staates?

  3. Frage 3

    Welcher Artikel des Grundgesetzes legt fest, dass über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung nur ein Richter entscheidet?

  4. Frage 4

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss ein Mittel „erforderlich“ sein. Was bedeutet das?

  5. Frage 5

    Was umfasst das Schutzgut „öffentliche Sicherheit“?

  6. Frage 6

    Was ist im Gefahrenabwehrrecht eine konkrete Gefahr?

  7. Frage 7

    Von einem Grundstück droht ein morscher Baum auf den Gehweg zu stürzen. Niemand hat ihn beschädigt. Wie wird der Eigentümer des Grundstücks im Gefahrenabwehrrecht bezeichnet?

  8. Frage 8

    Ein Sicherheitsmitarbeiter vermutet, dass sich ein Dieb in der Wohnung eines Anwohners neben dem bewachten Objekt versteckt. Eine Verfolgung auf frischer Tat findet nicht statt. Was ist richtig?

  9. Frage 9

    Zu welcher der drei Staatsgewalten gehört die Polizei?

  10. Frage 10

    Wer erlässt in Deutschland vor allem die Polizeigesetze für die allgemeine Gefahrenabwehr?

Leer gelassene Fragen zählen nicht als falsch.

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