Einbürgerungstest üben: Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht
- Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht
- 10 Fragen
- 15 Minuten
Hier geht es um das Staatsoberhaupt und um das höchste deutsche Gericht. Achte darauf, welches Verfassungsorgan wofür zuständig ist: Viele falsche Antworten nennen ein echtes Organ, aber das falsche.
Tippe auf eine Antwort, um sie zu markieren. Du kannst sie ändern oder dieselbe Antwort noch einmal antippen, um die Frage leer zu lassen. Wenn du den Test beendest, siehst du die richtigen Antworten und Erklärungen.Tippe auf eine Antwort; tippst du sie noch einmal an, bleibt die Frage leer.
Dein Ergebnis
- 0 richtig
- 0 falsch
- 0 leer
-
Frage 1
Wer wählt in Deutschland den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin?
Richtige Antwort: B
Die Bundesversammlung tritt nur für diese Wahl zusammen. Sie besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Mitgliedern, die von den Landesparlamenten bestimmt werden. Eine Direktwahl durch das Volk gibt es nicht.
-
Frage 2
Wie lange dauert eine Amtszeit des Bundespräsidenten?
Richtige Antwort: B
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Vier Jahre ist die normale Wahlperiode des Bundestages, das wird oft verwechselt.
-
Frage 3
Eine Bundespräsidentin ist am Ende ihrer ersten Amtszeit und möchte noch einmal antreten.
Was gilt für eine Wiederwahl?
Richtige Antwort: C
Das Grundgesetz erlaubt eine anschließende Wiederwahl nur einmal. Mehr als zwei Amtszeiten direkt hintereinander sind also nicht möglich.
-
Frage 4
Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz beschlossen.
Wer muss das Gesetz danach ausfertigen, also unterschreiben, damit es verkündet werden kann?
Richtige Antwort: A
Nach der Gegenzeichnung durch die Regierung fertigt der Bundespräsident das Gesetz aus. Danach wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat leiten nur die Sitzungen ihrer Häuser.
-
Frage 5
Nach einer Bundestagswahl soll ein neuer Bundeskanzler gewählt werden.
Wer schlägt dem Bundestag eine Person für die Wahl vor?
Richtige Antwort: D
Der Bundespräsident macht dem Bundestag einen Vorschlag, in der Praxis nach Gesprächen mit den Parteien, die eine Mehrheit bilden wollen. Gewählt wird dann vom Bundestag.
-
Frage 6
In welcher Stadt hat das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz?
Richtige Antwort: A
Das Bundesverfassungsgericht sitzt in Karlsruhe. In Leipzig sitzt das Bundesverwaltungsgericht, das ist ein anderes oberstes Bundesgericht.
-
Frage 7
Frau B. hat vor allen zuständigen Gerichten verloren. Sie ist überzeugt, dass das letzte Urteil sie in ihrer Meinungsfreiheit verletzt.
An welche Stelle kann sie sich jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde wenden?
Richtige Antwort: A
Wer meint, durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt zu sein, kann Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Der Bundespräsident kann Urteile nicht aufheben.
-
Frage 8
Wer wählt die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts?
Richtige Antwort: B
Die eine Hälfte der Richter wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. So soll keine einzelne politische Seite das Gericht allein besetzen.
-
Frage 9
Einige Politiker fordern, eine Partei zu verbieten, weil sie die Demokratie beseitigen wolle.
Wer darf in Deutschland über das Verbot einer Partei entscheiden?
Richtige Antwort: C
Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können den Antrag stellen. Ein Innenminister kann Vereine verbieten, Parteien aber nicht.
-
Frage 10
Der Bundespräsident ist für längere Zeit krank und kann seine Aufgaben nicht wahrnehmen.
Wer übernimmt in dieser Zeit seine Befugnisse?
Richtige Antwort: D
Das Grundgesetz bestimmt den Präsidenten oder die Präsidentin des Bundesrates als Vertretung. Der Bundestagspräsident wird oft genannt, ist aber nicht zuständig.
Leer gelassene Fragen zählen nicht als falsch.