Allgemeinwissen Test: Politik und Grundgesetz
- Grundgesetz, Verfassungsorgane und Wahlen
- 10 Fragen
- 12 Minuten
Zehn Fragen zum Grundgesetz, zu den Verfassungsorganen und zum Wahlsystem der Bundesrepublik. Tipp: Unterscheide genau, wer etwas wählt und wer gewählt wird.
Tippe auf eine Antwort, um sie zu markieren. Du kannst sie ändern oder dieselbe Antwort noch einmal antippen, um die Frage leer zu lassen. Wenn du den Test beendest, siehst du die richtigen Antworten und Erklärungen.Tippe auf eine Antwort; tippst du sie noch einmal an, bleibt die Frage leer.
Dein Ergebnis
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Frage 1
In welchem Jahr trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft?
Richtige Antwort: C
Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat am nächsten Tag in Kraft. 1919 entstand die Weimarer Verfassung.
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Frage 2
Mit welchem Satz beginnt Artikel 1 des Grundgesetzes?
Richtige Antwort: A
Die Menschenwürde steht bewusst am Anfang. Der Gleichheitssatz steht in Artikel 3, der Satz über die Staatsgewalt in Artikel 20.
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Frage 3
Wer wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin?
Richtige Antwort: D
Der Bundestag wählt den Kanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Die Bundesversammlung wählt dagegen den Bundespräsidenten.
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Frage 4
Welches Gremium wählt den Bundespräsidenten?
Richtige Antwort: B
Die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Mitgliedern, die die Landesparlamente bestimmen. Sie tritt nur zu dieser Wahl zusammen.
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Frage 5
Wie lange dauert eine Wahlperiode des Bundestages regulär?
Richtige Antwort: A
Der Bundestag wird für vier Jahre gewählt. Fünf Jahre gelten zum Beispiel für das Europäische Parlament und die meisten Landtage.
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Frage 6
Über welches Verfassungsorgan wirken die Länder bei der Gesetzgebung des Bundes mit?
Richtige Antwort: C
Im Bundesrat sitzen Mitglieder der Landesregierungen. Der Bundestag ist die Volksvertretung des Bundes, nicht der Länder.
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Frage 7
In welcher Stadt hat das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz?
Richtige Antwort: B
Das Bundesverfassungsgericht sitzt in Karlsruhe. In Leipzig sitzt das Bundesverwaltungsgericht, in Kassel das Bundessozialgericht.
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Frage 8
Wie viele Stimmen hat jede Wählerin und jeder Wähler bei der Bundestagswahl?
Richtige Antwort: D
Mit der Erststimme wählt man eine Person im Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Parteiliste. Die Zweitstimme bestimmt die Sitzverteilung.
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Frage 9
Wie nennt man die Aufteilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung?
Richtige Antwort: A
Die Gewaltenteilung verhindert, dass eine Stelle alle Macht hat. Föderalismus meint die Aufteilung zwischen Bund und Ländern.
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Frage 10
Wie viel Prozent der Zweitstimmen braucht eine Partei grundsätzlich, um in den Bundestag einzuziehen?
Richtige Antwort: B
Das ist die Fünf-Prozent-Hürde. Ausnahmen gelten etwa für Parteien nationaler Minderheiten und bei mindestens drei gewonnenen Wahlkreisen.
Leer gelassene Fragen zählen nicht als falsch.